Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1967 - 1 StR 181/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,4424
BGH, 11.05.1967 - 1 StR 181/67 (https://dejure.org/1967,4424)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1967 - 1 StR 181/67 (https://dejure.org/1967,4424)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67 (https://dejure.org/1967,4424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,4424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betrugs im Rückfall in Tateinheit mit fortgesetzter Untreue in Tatmehrheit mit Unterschlagung - Untersagung der Ausübung des Berufs eines Handelsvertreters auf die Dauer von fünf Jahren - Entziehung der Fahrerlaubnis - Ermächtigung zum Abschluss von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 11.05.1967 - 1 StR 181/67
    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, daß der Angeklagte wegen dieser Handlung nicht neben Untreue noch gesondert wegen Unterschlagung verurteilt werden konnte; denn er hatte die Geldbeträge entsprechend seiner Absicht bereits durch die Untreue erlangt (BGHSt 14, 38, 47 [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59]; 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; 6, 314, 316) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53].
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 11.05.1967 - 1 StR 181/67
    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, daß der Angeklagte wegen dieser Handlung nicht neben Untreue noch gesondert wegen Unterschlagung verurteilt werden konnte; denn er hatte die Geldbeträge entsprechend seiner Absicht bereits durch die Untreue erlangt (BGHSt 14, 38, 47 [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59]; 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; 6, 314, 316) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53].
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1967 - 1 StR 181/67
    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, daß der Angeklagte wegen dieser Handlung nicht neben Untreue noch gesondert wegen Unterschlagung verurteilt werden konnte; denn er hatte die Geldbeträge entsprechend seiner Absicht bereits durch die Untreue erlangt (BGHSt 14, 38, 47 [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59]; 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; 6, 314, 316) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53].
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 11.05.1967 - 1 StR 181/67
    Die Aufklärungsrügen sind nicht vorschriftsmäßig erhoben; sie sind daher unzulässig (BGHSt 2, 168).
  • RG, 16.02.1912 - V 1113/11

    Inwieweit kann sich ein Vormund nach Beendigung der Vormundschaft der Untreue zum

    Auszug aus BGH, 11.05.1967 - 1 StR 181/67
    Der Mißbrauch einer solchen auf der Nachwirkung eines Vertrauensverhältnisses beruhenden Anscheinsvollmacht genügt jedoch für den Mißbrauchstatbestand (vgl. RGSt 45, 434, 435).
  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Ein solches Verhalten, in dem sich der Zueignungswille durch ein positives Tun manifestiert, ist zum Beispiel darin gesehen worden, daß der herausgabepflichtige Besitzer die Sache vor dem Eigentümer verborgen hält oder den Besitz ableugnet (BGH, Urt. vom 13. Mai 1952 - 1 StR 129/52; RGSt 72, 380, 382; BayObLG JR 1955, 271) oder sie in einer Weise gebraucht, daß sie erheblich an Sachwert verliert (BGH, Urt. vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67; KG GA 1972, 277; OLG Celle NJW 1974, 2326).
  • BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72

    Pistole ohne Munition - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe, Schutzzweck,

    Den Entschluß, sich den gemieteten Kraftwagen zuzueignen, hat der Angeklagte in hinreichender Weise dadurch nach außen bekundet, daß er sich, im Gegensatz zu seinem bisherigen Verhalten, vom 7. November 1970 an nicht mehr um eine Verlängerung der Mietzeit kümmerte, keinen Mietzins mehr entrichtete und das Fahrzeug gleichwohl für eigennützige Zwecke und unter Ausschluß jeglicher Verfügungsgewalt des Eigentümers zu vielen Fahrten so lange weiter benutzte, bis es am 7. Dezember 1970 in erheblich beschädigtem Zustand sichergestellt werden konnte (vgl. BGHSt 14, 38, 41 [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59]; BGH Urteile vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67 - und vom 23. August 1968 - 4 StR 313/68).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht